Abkürzungen & Begriffserklärungen

Jeder Beruf und jedes Fachgebiet hat sein eigenes Vokabular und für Außenstehende wirken Abkürzungen und Begriffe manchmal unverständlich.
Deshalb haben wir im Folgenden versucht viele gängige Abkürzungen und Fachausdrücke
zu sammeln, die euch häufig in eurer Arbeit  im Kontext Schulbegleitung und in der Kinder- und Jugendhilfe begegnen werden.


Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend erweitert.
Falls du also eine Abkürzung oder Begrifflichkeit findest, die wir hier noch nicht aufgezählt haben, freuen wir uns über deine Nachricht. :)


8a-Mitteilung

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Gesetzliche Grundlage dafür ist der §8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Dieser Auftrag besteht auch für freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe wie AssistenzUp und bildet die Grundlage für unser Kindesschutz-Konzept.
Neben verantwortlichen Personen im Falle einer Kindeswohlgefährdung (auch KWG/KiWoGe/ u.ä. genannt) benennt der §8a SGB VIII auch die Vorgehensweise in solchen Fällen. Einer dieser Schritte ist die so genannte Mitteilung über gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes, welche der Träger an das Jugendamt melden muss.
Im Falle einer Kindeswohlgefährdung steht euch bei AssistenzUp immer eure Teamkoordination beratend zur Seite und führt euch und euren Schützling mit erfahrenen Fachkräften zusammen durch den Prozess.
Ihr müsst euch also nicht alleine mit diesem belastenden Thema auseinander setzen und erhaltet die notwendige Untersetzung wenn ihr sie braucht.

ADHS / ADS

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ADS ist die Abkürzung für das Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom. Meist wird der Begriff synonym zu ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) gebraucht. ADS bedeutet, dass Betroffene sich nicht konzentrieren können. Sie wirken oft unaufmerksam und lassen sich leicht ablenken.

AO-SF-Verfahren 

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In diesem Verfahren wird ermittelt, ob ein Kind aufgrund seiner Gesamtentwicklung im gemeinsamen Unterricht in der Regelschule oder in einer Förderschule angemessen gefördert werden kann oder ob aus erheblichen gesundheitlichen Gründen eine Zurückstellung vom Schulbesuch in Betracht kommt.


Wer informiert über ein AO-SF-Verfahren?


Die Grundschulen und Förderschulen bieten für betroffene Erziehungsberechtigte Beratungsgespräche an. Nach den gesetzlichen Regelungen haben die Grundschulen die Pflicht, Eltern über die wesentlichen Gründe für die Einleitung eines AO-SF - Verfahrens zu informieren.

Die Eltern können sich vertrauensvoll an die Grundschule wenden, an welcher das Kind angemeldet wurde. Weitere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind die Förderschule oder das Schulamt, wenn spezielle Fragen zum Verfahren auftreten.


Wer beantragt ein AO-SF - Verfahren?


Die Erziehungsberechtigten stellen einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt. In Ausnahmefällen (bei vermutetem Förderbedarf in den Bereichen Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen) kann der Antrag auch direkt bei der Förderschule/ Kita gestellt werden. Die Schulen und Kitas unterstützen die Antragsstellung.

Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts zu beantragen. Hierfür genügt ein formloser Antrag. Auch dieser wird an das Schulamt weitergeleitet.

Sie können Ihren Anträgen weitere Unterlagen beifügen (z.B. ärztliche Gutachten oder Stellung- nahmen von Kindertageseinrichtungen, Therapeut*innen usw.).


In begründeten Fällen kann auch die Grundschule einen Antrag auf Einleitung eines AO-SF - Verfahrens stellen.


Wer ist am AO-SF - Verfahren beteiligt?


◽️ Das Kind als Hauptperson

◽️ Die Erziehungsberechtigten

◽️ Eine Lehrerin / ein Lehrer der Grundschule

◽️ Eine Lehrerin / ein Lehrer der Förderschule

◽️ Frühfördereinrichtungen / Therapeut*innen

◽️ Das Gesundheitsamt

◽️ Das Schulamt


Wie läuft das AO-SF - Verfahren ab?


◽️ Ein Antrag auf Durchführung eines AO-SF -Verfahrens geht beim Schulamt ein.

◽️ Das Schulamt entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens.

◽️ Das Schulamt beauftragt das Gesundheitsamt mit der Erstellung eines schulärztlichen Gutachtens sowie eine Lehrperson der Grundschule und eine Lehrperson der Förderschule mit der Erstellung eines pädagogischen Gutachtens.

◽️ Die mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten Lehrkräfte nehmen Kontakt mit den Eltern auf. Die Erziehungsberechtigten können dabei über die Entwicklung des Kindes und vorliegende Berichte, z.B. von Therapeut*innen, Früherkennungszentren usw. informieren und/oder diese Unterlagen als Kopie den Gutachter*innen überlassen. Die Auskünfte werden dabei vertraulich behandelt.


◽️ Die Lehrkräfte beobachten das Kind im Kindergarten oder in der Schule und führen Überprüfungen bzw. Tests durch.


◽️ Im Verlauf der Untersuchungen geben die beauftragten Lehrkräfte den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch und informieren sie dabei über die Entwicklung ihres Kindes aus gutachterlicher Sicht. In diesem Gespräch werden den Eltern auch Fördermaßnahmen und mögliche Förderorte für das Kind genannt. Die Eltern haben dabei Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinung einzubringen. Diese wird in das Gutachten aufgenommen.


◽️ Das Gutachten wird dem Schulamt vorgelegt.


Wer entscheidet über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den schulischen Förderort?


Das Schulamt beurteilt anhand des Gutachtens, ob und welcher sonderpädagogische Förderbedarf besteht und wo das Kind am besten gefördert werden kann. Wenn sich aus dem Gutachten ergibt, dass zwischen den Gutachtern und den Eltern Einvernehmen über die Gutachtenergebnisse besteht, erfolgt die sofortige Entscheidung des Schulamtes. Bestehen Unstimmigkeiten, wird den Eltern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und ein Gespräch im Schulamt angeboten.

Wenn sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann der schulische Förderort eine dem ermittelten Förderbedarf entsprechende Förderschule sein oder eine Schule, an der Schüler*nnen im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts beschult werden.

Wenn ein Kind im gemeinsamen Unterricht gefördert werden kann, ist hierfür die Zustimmung des Schulträgers erforderlich. Diese Zustimmung wird vom Schulamt eingeholt.

Die Entscheidungen bezüglich der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und der Bestimmung des schulischen Förderortes, werden den Erziehungsberechtigten schriftlich in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitgeteilt und begründet.


Was müssen Erziehungsberechtigte nach der Entscheidung tun?

Die Erziehungsberechtigten melden das Kind in einer Schule an, die der Entscheidung des Schulamtes entspricht. Alle beteiligten Schulen erhalten vom Schulamt Durchschriften des Bescheides und werden auf diese Weise über die Entscheidung informiert.


Welche Rechte haben die Erziehungsberechtigten?

     

◽️ Antragstellung auf sonderpädagogische Förderung

◽️ Gelegenheit zur Aussprache mit den Gutachter*innen auch während des Verfahrens

◽️ Anhörung vor der Entscheidung durch das Schulamt

◽️ Bei Bedarf hinzuziehen einer Person ihres Vertrauens bei der Anhörung

◽️ Auf Wunsch ist es möglich, das Gutachten und die dazugehörigen Unterlagen im Schulamt einzusehen

◽️ Klagerecht gegen die Entscheidung des Schulamtes


ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst)

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Der Allgemeine soziale Dienst der Jugendämter (auch Sozialer Dienst oder Bezirkssozialdienst genannt) ist die zentrale Anlaufstelle für alle Probleme und Fragen egal, ob sie von Eltern, Kindern, Lehrkräften, Mitarbeitern Trägern oder anderen Personen oder Organisationen kommen.

Die Mitarbeiter des ASD beraten, vermitteln Hilfe und übernehmen im Jugendamt die Aufgabe des Kinderschutzes. Sie informieren über die Hilfen, die jedem Menschen laut der Sozialgesetze zustehen und entwickeln gemeinsam mit den ratsuchenden Menschen einen Plan, wie eine schwierige Situation verbessert und die Hilfesuchenden unterstützt werden können.
Sie üben darüber hinaus auch das Wächteramt für den Kindesschutz aus, der durch die Jugendämter garantiert wird. Das Jugend ist stets am Wohl des Kindes und des umgebenden Familiensystem orientiert und handelt entsprechend.

Weitere Infos über die Arbeit des ASD und Jugendamts findest du auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

ASS (Autismus-Spektrum-Störung)

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Autismus ist eine komplexe und vielgestaltige neurologische Entwicklungsstörung. Häufig bezeichnet man Autismus bzw. Autismus-Spektrum-Störungen auch als Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, die sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und des Verhaltensrepertoires auswirken.
 Autismus-Spektrum-Störungen sind „Tiefgreifende Entwicklungsstörungen“ und in der aktuellen ICD 10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems),  den Diagnosekriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), unter F 84  als medizinische Diagnosen definiert. Es wird zwischen „Frühkindlicher Autismus“ (F 84.0), „Asperger-Syndrom“ (F 84.5) und „Atypischer Autismus“ (F84.1) unterschieden.
Die genaue Unterscheidung fällt in der  Praxis jedoch immer schwerer, da zunehmend leichtere Formen der einzelnen Störungsbilder diagnostiziert werden.
Daher wird heute der Begriff der „Autismus-Spektrum-Störung“  (ASS) als Oberbegriff für das gesamte Spektrum autistischer Störungen zunehmend verwendet. 

Quelle:
https://www.autismus.de/was-ist-autismus.html

Bewilligung

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Eine Bewilligung beschreibt die Zusage in Form eines schriftlichen Bescheids der WJH (Wirtschaftliche Jugendhilfe) des Jugendamtes zur Übernahme der Kosten für die genehmigte Maßnahme (z.B. Schulbegleitung).
In dieser Bewilligung wird neben dem Hilfeempfänger (Kind /Jugendliche*r), der genaue Zeitraum und der Umfang der Hilfe in Form einer Anzahl von Fachleistungsstunden (FLS) durch den beauftragten Träger der Hilfemaßnahme Schulbegleitung (z.B. AssistenzUp) genannt.
Die Bewilligung richtet sich nach den individuellen Unterstützungsbedarfen des hilfeempfangenden Menschen und kann jederzeit vor Ablauf des genannten Zeitraum angepasst (erhöht, gesenkt oder beendet) werden. Hierüber entscheidet die Pädagogische Jugendhilfe des Jugendamts im Rahmen des Hilfeplan-Verfahrens, wozu das Hilfeplangespräch (HPG) gehört.

Dyskalkulie

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Auch Rechenstörung genannt, ist eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Nach dem Störungskatalogs der WHO ICD-10 (F81.2) betrifft das Defizit vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division.
Eine Dyskalkulie besteht trotz normaler oder überdurchschnittlicher Intelligenz und trotz normaler familiärer und schulischer Lernanregungen. Sie ist auch nicht auf körperliche Erkrankungen, psychische Störungen, familiäre oder soziale Probleme zurückzuführen.

Quelle:
https://www.legasthenie-lvl-bw.de/dyskalkulie/definition/

DU (Distanzunterricht)

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Eine insbesondere in der Zeit der Corona-Pandemie entwickelte Unterrichtsform, die  in räumlicher Distanz in engem und planvollem Austausch der Lehrenden und Lernenden stattfindet. Meist ist dafür auch die Nutzung mobiler Endgeräte ( z. B. PC, Laptops, Tabelts oder Handys) erforderlich.

Quelle:
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/wiki/index.php?title=Distanzunterricht

EGH (Eingliederungshilfe)

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Die Eingliederungshilfe ist ein Hilfeleistung aus der Sozialgesetzgebung. Zu ihr zählt unter anderem auch die Maßnahme Schulbegleitung.
Gesetzliche Grundlage der Schulbegleitung ist der § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung). Mögliche Störungsbilder sind bspw. ASS, /ADS/ADHS oder FAS.

Daneben existiert auch noch die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gemäß §112 SGB IX.Hierunter fallen alle anderen Behinderungsformen (z.B. körperliche oder geistige Behinderungen), die nicht explizit eine (drohende) seelische Behinderung darstellen.


EK (Erziehungskonferenz)

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Eltern

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Der Begriff der Eltern bezeichnet landläufig die Menschen, die gemeinsam ein Kind gezeugt haben (die biologischen Eltern) und in der Folge das Kind zusammen erziehen, versorgen und in deren Haushalt das Kind aufwächst.
Daneben gibt es jedoch, je nach Betrachtungsweise, noch weitere verschiedene Eltern-Begriffe, die wir im Folgenden aufzählen:

- Biologische Eltern (die Personen, die das Kind gemeinsam gezeugt haben)
- Pflege-Eltern (die Personen, die vorübergehend oder auf Dauer ein Kind anderer Eltern als Pflegekind aufnehmen.)
- Soziale Eltern (soziale Rolle in der zum einen die Übernahme bestimmter Aufgaben bei der Erziehung des Kindes, zum anderen die empfundene Verantwortung als Erwartung, diese Aufgaben auch erfolgreich zu erfüllen ohne dass eine Blutsverwandtschaft oder eine rechtliche Elternschaft zu dem betreffenden Kind besteht)

Erziehungsberechtigte

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Erziehungsberechtigte sind nicht zwangsläufig auch immer die Eltern des Kindes. Die Erziehungsberechtigung umfasst das Sorgerecht.

ESE (emotional-soziale Entwicklung)

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FamG (Familiengericht)

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Fallteam / kollegiale Fallberatung

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Bei AssistenzUp kommen für die kollegiale Beratung einmal monatlich fünf bis fünfzehn Mitarbeitende zusammen, um sich gemeinsam über aktuelle und wiederkehrende Herausforderungen des Schulbegleitungsalltags auszutauschen. Dabei gibt es für jede*n Teilnehmenden die Möglichkeit Praxisfragen, Probleme und Fälle einzubringen. Alle Rollen der kollegialen Beratung wechseln daher je nach Fallberatung, es gibt keine festen Rollenverteilungen unter den Teilnehmenden und keine Berater*innen oder Expert*innen von außen, die in die Gruppe kommen. Das macht das Kollegiale an der kollegialen Beratung aus. 

Die Kollegiale Beratung ist ein systematisches Beratungsgespräch, in dem Kolleg*innen sich nach einer vorgegebenen Gesprächsstruktur wechselseitig zu beruflichen Fragen und Schlüsselthemen beraten und gemeinsam Lösungen entwickeln. 

Die Fallberatung läuft nach einem festen Ablaufschema ab, das zur Orientierung dient und dabei unterstützt, dass alle Phasen der Fallberatung Zeit und Raum bekommen dürfen.  Die Herausforderungen und Themen sind dabei so vielfältig wie unsere Mitarbeitenden und unsere Schützlinge. 
Uns ist es wichtig, dass im Fallteam ein Raum von Sicherheit und Vertrauen entsteht, in dem jede*r Teilnehmende offen über eigene Gedanken, Gefühle und Unsicherheiten sprechen darf - denn jede*r schwierige Fall ist ein Geschenk für die Gruppe, an dem alle Anwesenden gemeinsam lernen und wachsen dürfen. Und davon profitieren letztlich die Schützlinge.


FAS/FASD (Fetales Alkohol-Syndrom/-Störung)

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Das Fetale Alkohol-Syndrom (FAS) oder auch FASD (fetal alcohol spectrum disorder = festales Alkohol-Syndrom-Störung) genannt, ist eine während der Schwangerschaft aufgrund von Alkoholkonsum der Mutter ausgelöste merdimensionale Entwicklungsstörung des Gehirns und des Körpers des ungeborenen Kindes, welche zahlreiche lebenslange Symptome und Beeinträchtigungen verursacht.
Das Vorliegen dieses Syndroms macht eine lebenslange Unterstützung des Menschen und somit oft auch eine Unterstützung in Form einer Schulbegleitung zur Hilfe beim Schulbesuch notwendig.
Weitere Informationen zu FASD und möglichen Symptomen und Merkmalen findest du beim  Fachzentrum für Pflegekinder mit FASD Köln.

FLS (Fachleistungstunden)

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Der Umfang der Unterstützungsleistung im Rahmen der Maßnahme Schulbegleitung wird mit dem Begriff der Fachleistungstunde angegeben. Eine FLS beträgt eine Zeitstunde (60 Minuten).
Meist wird von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) im Rahmen der Bewilligung ein zuvor vereinbartes (Wochen-)Kontingent an FLS für einen festgelegten Zeitraum bestimmt, bis zu dem ein Kind durch eine Schulbegleitung in der Schule unterstützt wird.
Die Anzahl der FLS ist immer an den individuellen Unterstützungsbedarfen des Kindes, der Schulform und des Stundenplans orientiert und kann sich nach Ablauf der Bewilligung ändern.

FSP (Förderschwerpunkt) 

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In Deutschland unterscheidet man zwischen verschiedenen Förderschwerpunkten:

1. Förderschwerpunkt: Lernen (LE)


Personen mit Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen stellen die größte Gruppe mit sonderpädagogischem Förderbedarf dar. Hier werden alle Betroffenen von Lernstörungen und Lernbehinderungen zusammengefasst, also zum Beispiel Fälle mit Lese-Rechtschreib-Schwächen, Rechenschwächen oder mit Entwicklungsstörungen bei den schulischen Fertigkeiten.


2. Förderschwerpunkt: Geistige Entwicklung (GG/GE)


Die zweitgrößte Gruppe mit sonderpädagogischem Förderbedarf stellen Personen mit einer geistigen Behinderung in unterschiedlicher Stärke da. Der Intelligenzquotient liegt in Abgrenzung zur Lernbehinderung unter 70, was die Diagnose einer geistige Behinderung zur Folge hat.


3. Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)


Kinder und Jugendliche in diesem Förderschwerpunkt werden relativ häufig inklusiv unterrichtet. Sie haben oft Schwierigkeiten im Bereich Verhalten, fühlen sich von ihrer Umwelt überfordert und reagieren darauf z.B. aggressiv oder mit Rückzug. Sie brauchen Unterstützung dabei ihre Umwelt anders wahrzunehmen, mehr Selbstwert zu entwickeln und neue Verhaltensweisen zu lernen.


4. Förderschwerpunkt: Sprache (SQ)


Auch im Förderschwerpunkt Sprache ist der Anteil der inklusiv unterrichteten Kinder und Jugendlichen relativ hoch. Sie haben Probleme im Spracherwerb, mit der Stimme oder dem Redefluss und brauchen besondere Förderung in diesem Bereich, da durch die Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich auch die Entwicklung und Leistungsfähigkeit in anderen Bereichen gestört werden kann.


5. Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung (KME)


Betroffene mit diesem Förderschwerpunkt haben in der Regel körperliche Behinderungen im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane, cerebrale Bewegungsstörungen oder schwere körperliche Erkrankungen. Eine inklusive Betrachtung macht gerade in diesem Schwerpunkt besonders deutlich, dass die Behinderung nicht durch die körperlichen Besonderheiten entsteht, sondern durch die Barrieren der Umwelt, die eine gleichberechtigte Teilhabe meistens nicht erlauben.


6. Förderschwerpunkt: Hören und Kommunikation (HK)


Diesem Förderschwerpunkt werden Personen zugeordnet, die taub sind oder eine schwere Hörschädigung haben. Fast 98% der tauben Menschen haben ein Restgehör und können mit Hilfe von Hörgeräten oder Implantaten akustische Reize wahrnehmen.


7. Förderschwerpunkt: Sehen (SE)


Blinde oder sehbehinderte Personen werden dem Förderschwerpunkt Sehen zugeordnet. Eine Sehbehinderung kann dabei unterschiedlich schwer sein und wird nach der Leistung des besseren Auges diagnostiziert.


Quelle: https://www.institut-bildung-coaching.de/wissen/lernen-hintergrundwissen/inklusion-foerderschwerpunkte.html

Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe

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Freie Träger sind zumeist gemeinnützige Vereine und andere auch privatwirtschaftlich-organisierte Träger, die für die öffentliche Hand, also anstelle von Kommunen, Ländern oder dem Bund, Aufgaben in der Sozial- und Jugendarbeit, im Gesundheitsbereich sowie der Kinder- und Altenversorgung übernehmen. Zu den wichtigsten freien Trägern gehören die Wohlfahrtsverbände.
Kinder- und Jugendhilfe-Leistungen werden größtenteils durch freie Träger im Auftrag des Jugendamts erbracht. Dazu  gehören große Träger wie bspw. das DRK, der ASB, die AWO, das Diakonisches Werk,  die Caritas, die Lebenshilfe aber auch vielen kleinere Träger unterschiedlichster Form. Sie engagieren sich beispielsweise in der Kindertagesbetreuung, der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit oder bieten Erziehungsleistungen außerhalb der Familie an.

AssistenzUp hat sich als freier Träger auf die Erbringung von Hilfe in Form der Schulbegleitung als Form der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII spezialisiert und kooperiert mit zahlreichen Jugendämtern in Köln und dem Rhein-Erft-Kreis.

Quelle:
https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/501170/freie-traeger/#:~:text=Freie%20Tr%C3%A4ger%20sind%20zumeist%20gemeinn%C3%BCtzige,der%20Kinder%2D%20und%20Altenversorgung%20%C3%BCbernehmen.

FS (Förderschwerpunkt / Förderschule)

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FZ (Führungszeugnis)

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Zur Arbeit im Umgang mit und der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (z.B. in Form einer Schulbegleitung) benötigt man in Deutschland den Nachweis über die Eignung zur Übernahme dieser Tätigkeit.
Hierzu ist AsisstenzUp verpflichtet sich ein aktuelles (nicht mehr als drei Monate altes) erweitertes Führungszeugnis des Arbeitsnehmers vorlegen zu lassen.
Den entsprechenden Vordruck zur Beantragung eines erweiterten FZ zur Vorlage beim Arbeitgeber erhaltet ihr in eurem Bewerbungsgespräch bei uns.

GE /GG (Geistige Entwicklung)

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GGS (Gemeinschaftsgrundschule)

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GS (Grundschule / Gesamtschule)

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HE (Hilfeempfangende*r)

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Bezeichnet das Kind/ den jugendlichen Menschen, für das/den die Hilfemaßnahme der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Schulbegleitung) geplant und bewilligt ist. 
Wir nennen die uns anvertrauten Menschen, die wir im Rahmen der Schulbegleitung unterstützt, "Schützlinge".

HPG (Hilfeplangespräch)

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Zu Beginn der Hilfe in Form von Schulbegleitung wird durch das Jugendamt ein Hilfeplan erstellt, in dem Ziele und Handlungen durch die beteiligten Personen vereinbart werden. Diese Vereinbarungen werden im Rahmen eines Gesprächs, dem sogenannten "Hilfeplangespräch" (HPG) mit allen Beteiligten besprochen und beschlossen. 
Diese Ziele und Vereinbarungen werden regelmäßig überprüft, evaluiert und auf die aktuelle Situation des Kindes und der jeweiligen Pflege- oder Herkunftsfamilie hin verändert, bestätigt oder ergänzt. Diese Überprüfung wird "Fortführung des Hilfeplans" genannt und findet ebenfalls im Rahmen des HPG Gesprächs statt. 
Üblicherweise lädt das Jugendamt alle Beteiligten halbjährlich zu einem Hilfeplangespräch ein. Diese können im Bedarfsfall auch häufiger stattfinden, besonders dann, wenn Vereinbarungen oder Zielsetzungen zu Beginn noch nicht eindeutig festgelegt werden konnten oder es kurzfristige Änderungen der Gesamtumstände gibt, die sich auf die Begleitung auswirken.


⭐️ Wie du dich auf das Hilfeplangespräch vorbereiten kannst erfährst du hier.


HS (Hauptschule)

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IB (Integrationsbegleitung)

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Synonym für Schulbegleitung, auch Integrations-/I-Kraft/Assistenz-Kraft genannt. Darüber hinaus existieren regional und bundeslandabhängig noch eine Vielzahl anderer Begriffe.

ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) 

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ICD ist eine internationale medizinische Klassifikationsliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie enthält systematisierte Codes für Krankheiten, Anzeichen und Symptome, auffällige Befunde, Beschwerden, soziale Umstände und äußere Ursachen von Verletzungen und Krankheiten.
Diese Liste wird regelmäßig, gemäß dem aktuellen medizinischen Wissenstand, aktualisiert und erweitert.
Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für deinen Arbeitgeber findest du beispielsweise den ICD-Code als verschlüsselte Diagnose abgedruckt.

Inklusion

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Inklusive Beschulung 

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Inklusive Beschulung ist die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderanspruch im gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule.

Die Personen, die inklusiv beschult werden, gehören zu „ihrer“ Klasse an der allgemeinen Schule. Entsprechend ist ihr Bildungsangebot einerseits von deren Profil geprägt, andererseits gilt für sie der Bildungsplan der jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtung, der sich an individuellen Lernbedürfnissen und Fähigkeiten orientiert. Sonderpädagog*innen sind zur Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch an die Regelschulen abgeordnet. Die Anzahl der Kooperationsstunden richtet sich nach dem Förderschwerpunkt und der Anzahl der inklusiv zu unterrichtenden Schüler*innen.


Durch die inklusive Beschulung ist die Kooperation mit vielen Partnerschulen stärker und intensiver geworden. Kooperieren bedeutet im inklusiven Setting und für alle Beteiligten eine gemeinsame Grundhaltung, viele Absprachen, gemeinsame Fortbildungen und eine intensive Arbeit mit ständiger Reflexion, damit die Zusammenarbeit ein fruchtbarer Beitrag zum Schulerfolg der Kinder mit Lernproblemen wird. Die Elternarbeit und die individuelle Lern- und Entwicklungsplanung findet ebenfalls in Kooperation statt.


Quelle: https://pes-gp.de/index.php/unsere-schule/inklusive-beschulung

InsoFa (Insofern erfahrene Fachkraft)

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Integration

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JA (Jugendamt)

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Das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der hilfempfangende Mensch wohnt, ermittelt nach Antrag in Form der pädagogische Jugendhilfe den Unterstützungsbedarf und entscheidet zusammen mit den Erziehungsberechtigten welche Hilfe wie genau eingesetzt werden kann (Hilfeplanverfahren).
Das Jugendamt ist dabei stets steuernde und leitende Instanz ( mnachnmal auch "Herrin des Verfahrens" genannt).
im Rahmen des Hilfeplanverfahrens werden regelmäßige Hilfeplangespräch (HPG) mit den beteiligten Parteien (Schule, Eltern, Kind, Schulbegleitung, Trägerkoordination, Therapeut*innen, u.a.) geführt um die Wirksamkeit der Hilfeform zu evaluieren und, falls nötig, Anpassungen vorzunehmen.
Die Hilfemaßnahme wir durch die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) des Jugendamts bewilligt, finanziert und mit dem hilfeerbringenden Träger (AssistenzUp) koordiniert und abgerechnet.

JHM (Jugendhilfemanager)

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Der Jugendhilfemanager ist das zentrale Tool zur Dokumentation eurer Begleitungen und eurer Arbeitszeiterfassung.
Wie dieser funktioniert und was ihr bei euren Dokumentationen beachten müsst, erklären wir euch gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch und über unsere Lernplattform elearnio.

KGS (Katholische Grundschule)

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KH (Krankenhaus)

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KJP (Kinder- und Jugendpsychiatrie)

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KL (Klassenlehrer*in / Klassenleitung)

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KM (Kindsmutter)

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KME (körperlich-motorische Entwicklung)

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KV (Kindsvater)

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KWG (Kindeswohlgefährdung)

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LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)

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LVR (Landschaftsverband Rheinland)

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LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe)

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LZ (Lernzeit)

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Mündel

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Als Mündel werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, für die eine rechtliche Vormundschaft durch einen sogenannten Vormund besteht.

Nachteilsausgleich

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Nachteilsausgleiche zielen darauf ab, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch gezielte Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen nachzuweisen.

Quelle: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/1-Arbeitshilfe_Primarstufe.pdf

NFK (Nicht-Fachkraft)

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OGS (Offene Ganztagsschule)

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ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)

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Patenprojekt bei AssistenzUp

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Patinnen und Paten bei AssistenzUp sind bereits erfahrene Mitarbeitende und nutzen ihre Erfahrung, um Menschen, die neu bei uns starten an die Hand zu nehmen und ihnen die Tür in unser großes Team zu öffnen. 
Dabei werden neuen Mitarbeitenden ein oder auch zwei erfahrene Personen zugeordnet, die für die Beantwortung aller aufkommenden Fragen stets zur Stelle sind. Bei einem privates Treffen und Kennenlernen in einem Lokal eurer Wahl könnt ihr euch austauschen und das Beste die Rechnung des Abends geht auf uns ! :)

PE (Pflegeeltern)

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PKD (Pflegekinderdienst)

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Eltern und Elternteile, die von Krankheit, Trennungen und/oder wirtschaftlicher Not betroffen sind, in engem Wohnraum leben oder keine hilfreiche Unterstützung haben, sind oft im Zusammenleben mit Kindern belastet. Kommen mehrere Faktoren zusammen entsteht oftmals eine Krise, die nur durch Hilfe von Außen zu lösen ist. Das Jugendamt bietet Beratungen und Hilfen für Familien in ambulanter Form an. Damit wird der Familie im Zusammenleben mit dem Kind geholfen.

Erst wenn diese Hilfsform nicht ausreicht und das Kindeswohl gefährdet ist, wird das Kind von der Familie getrennt. Oft wird dann das Familiengericht eingeschaltet. Das Kind kann Misshandlungen, Vernachlässigung, sowie unzureichende Versorgung und Förderung erlebt haben.

Entsprechend dem Alter des Kindes und seinem individuellen Bedarf wird die Aufnahme in einer Pflegefamilie, bei Pflegeeltern bzw. bei einer Pflegeperson angestrebt. Hier werden dem Kind neue und positive Erfahrungen mit familiären Beziehungen ermöglicht.


Quelle: https://www.bergischgladbach.de/pflegekinderdienst.aspx

PM (Pflegemutter)

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PV (Pflegevater)

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RS (Realschule)

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SA (Soziale Arbeit / Sozialarbeitende / Sozialamt)

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SB (Schulbegleitung)

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SBJ (Schulbesuchsjahr)

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SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8 Kinder- und Jugendhilfe)

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SJ (Schuljahr)

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Sorgerecht

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SodPäd (Sonderpädagog*in)

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SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe)

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Die Vermittlung einer sozialpädagogischen Familienhilfe ist eine von zahlreichen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, die das Jugendamt Eltern zur Unterstützung anbieten kann.
Dabei wird der Familie zur Bewältigung und Organisation ihres Alltags eine oder mehre Personen zur Seite gestellt, welche in Fragen der Erziehung, Terminorganisation und fast allen denkbaren lebenspraktischen Fragen mit Rat und Tat begleiten und helfen kann.

Sozialpsychiatrisches Zentrum 

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Das Sozialpsychiatrische Zentrum ist eine Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und in schwierigen Lebenssituationen. Dieses Zentrum bietet eine gute Anlaufstelle um:

  • sich beraten zu lassen
  • offene Treffen zu nutzen
  • andere Menschen kennenzulernen
  • nicht mehr allein zu sein.


Quelle: https://www.drk-koeln.de/angebote/selbstbestimmt-leben/sozialpsychiatrisches-zentrum-lindenthal.html



SPZ (Sozialpsychiatrisches / Sozialpädiatrisches Zentrum)

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SSB (Sachstandbericht)

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Im Sachstandsbericht schilderst du deine Unterstützung und reflektierst deine Arbeit und die Fortschritte deines Schützlings. Der Bericht wird erst zu deiner zuständigen Teamkoordinatorin geschickt und anschließend mit den Eltern und der Schule besprochen, bevor er schließlich dem Jugendamt übermittelt wird. Der Bericht bildet das Fundament des darauffolgenden HPGs. 


Im Sachstandsbericht wird neutral und objektiv der aktuelle Stand und ggf. der bisherige Verlauf deiner Begleitung wiedergegeben. Sollten bereits Ziele im letzten HPG vereinbart worden sein, beinhaltet dein SSB auch die Bewertung der bisherigen Zielerreichung deines Schützlings und die im bisherigen Zeitraum unternommenen Schritte deinerseits.

⭐️ Wie du einen Sachstandsbericht anfertigst erfährst du hier.

Teilhabe

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Teilhabe bedeutet das Einbezogensein in eine Lebenssituation. Der Begriff der Teilhabe spielt eine große Rolle im Behinderungskonzept der Weltgesundheitsorganisation, dem die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) aus dem Jahre 2001 zugrunde liegt. Teilhabe ist hier mit Fragen nach dem Zugang zu Lebensbereichen, der Daseinsentfaltung, dem selbstbestimmten Leben und der Chancengerechtigkeit verknüpft. Eine ebenfalls wichtige Rolle spielen Fragen der Lebenszufriedenheit, der erlebten gesundheitsbezogenen Lebensqualität und der erlebten Anerkennung und Wertschätzung in den Lebensbereichen, die für die betrachtete Person wichtig sind.


Der Begriff der Teilhabe im SGB IX


Durch das SGB IX hat der Begriff Teilhabe eine politisch aktuelle Bedeutung für Menschen mit Behinderung bekommen. Teilhabe wird als sozialpolitisches Konzept für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung definiert und löst damit alte Konzepte der Fürsorge und Versorgung mit Bezug auf Menschen mit Behinderung ab (Paradigmenwechsel).


Quelle: https://www.talentplus.de/lexikon/Lex-Teilhabe/

UK (Universitätsklinik)

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ÜMi (Übermittag-Betreuung)

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VB (Verfahrensbeistand)

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Zur Wahrung der Interessen des Kindes oder Jugendlichen  im gerichtlichen Verfahren wird vom Gericht ein Verfahrensbeistand (vormals Verfahrenspfleger*in) in Fällen bestellt, in denen eine Einschränkung oder gar der gänzliche Entzug der elterlichen Sorge oder eine größere Einschränkung des Umgangsrechts im Raum steht. Die persönliche Anhörung des Kindes oder des Jugendlichen ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.

Die originäre Aufgabe des Verfahrensbeistands besteht darin, das (wohlverstandene) Interesse des Gegenübers festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Er ist nicht allein dem vom Kind oder Jugendlichen geäußerten Wünschen verpflichtet, sondern muss auch objektive Gesichtspunkte des Kindeswohls berücksichtigen. Die damit verbundenen Abwägungen sind nicht immer einfach. Umso wichtiger sind alle Gespräche, in denen eine altersgemäße Information und Aufklärung stattfindet. Zusätzlich kann der Verfahrensbeistand beauftragt werden, am Zustandekommen einvernehmlicher Regelungen mitzuwirken.




VM (Vormund)

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Eine Person, die die Vormundschaft für eine Person (Mündel genannt) übernimmt, 

WJH (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

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Die Bearbeitung von Maßnahmen der Kinder- und Jugednhilfe wie z. B. Schulbegleitung erfolgt im Jugendamt nach pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekten. 
Damit die Frage des Geldes und der Finanzierung nicht Einfluss auf die Gewährung einer Hilfeform nimmt, ist die Bearbeitung innerhalb des Amtes auch personell getrennt.
Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD, auch pädagogische Jugendhilfe genannt) entscheiden über einen erforderlichen Hilfebedarf und die zu treffenden Maßnahmen (z.B Schulbegleitung, u.a.) und leitet Ihre Entscheidung an die WJH weiter.
Diese wickelt die dafür anfallenden Kosten ab und bewilligt Leistungen, überprüft die finanzielle Situation der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und vieles mehr. Im Einzelfall beteiligt sie sich an den Kosten der Hilfe oder übernimmt diese, wie im Fall der Gewährung einer Schulbegleitung vollständig. 

Zielgleich / Zieldifferent 

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Gemeinsamer Unterricht kann zielgleich oder zieldifferent sein:


  • Beim zielgleichen Unterricht streben alle Kinder und Jugendlichen einer Klasse das gleiche Lernziel an, ggf. haben Kinder mit Behinderungen bei z. B. Prüfungen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.


  • Im zieldifferenten Unterricht werden die Lernziele für Schülerinnen und Schüler, die eine sonderpädagogische Förderung benötigen, individuell festgelegt.


Zahlreiche Schulen unterrichten einzelne Personen mit Behinderungen. Das ist häufig der Fall, wenn Kinder und Jugendlichen zielgleich unterrichtet werden. In anderen Schulen ist das gemeinsame Lernen ein wesentlicher Bestandteil des Schulprogramms. Das schließt in der Regel auch den zieldifferenten Unterricht mit ein. Die meisten Schulen, die gemeinsamen Unterricht anbieten, sind Regelschulen. Eine weitere Form für die Organisation des gemeinsamen Unterrichts stellen sogenannte Kooperationsklassen dar. Formen des gemeinsamen Unterrichts gibt es in allen Schulformen der öffentlichen und privaten Schulen.


Quelle: https://www.einfachteilhaben.de/DE/AS/Themen/Schule/FoerderungSchule/GemeinsamerUnterricht/gemeinsamerunterricht_node.html