Fachkraft für Kindesschutz
Ziel der Weiterbildung
Die Weiterbildung qualifiziert Fachkräfte, Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, professionell einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Sie vermittelt rechtliche, fachliche und methodische Grundlagen, die für den Kinderschutz im schulischen Kontext wichtig sind.
Relevanz für die Schulbegleitung
Schulbegleiter*innen haben durch ihre enge Begleitung von Kindern eine besondere Rolle im Kinderschutz. Sie können Auffälligkeiten frühzeitig wahrnehmen und tragen zur Gefährdungseinschätzung bei. Diese Weiterbildung hilft ihnen, sicherer im Umgang mit Verdachtsmomenten und Meldestrukturen zu werden.
Inhalte der Weiterbildung
- Grundlagen des Kinderschutzes
- Definition Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
- Gesetzliche Grundlagen: § 8a SGB VIII, § 4 KKG
- Schutzauftrag und Verfahren der Gefährdungseinschätzung
- Erkennen von Gefährdungsmomenten
- Formen der Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Gewalt, psychische Belastung)
- Anzeichen und Warnsignale im Schulalltag
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Handlungsstrategien für die Schulbegleitung
- Dokumentation und Einschätzung von Beobachtungen
- Gesprächsführung mit betroffenen Kindern und Eltern
- Meldewege und Zusammenarbeit mit Fachkräften (z. B. Jugendamt, Schule)
- Verfahrensabläufe und Netzwerkarbeit
- Interne und externe Ansprechstellen
- Fallbesprechungen und kollegiale Beratung
- Kooperation mit Jugendhilfe und Schutzkonzepten der Schule
Ablauf der Weiterbildung
- Dauer: ca. 6 Monate, 6 x 2 Tage
- Format: Präsenz
- Methoden: Theoretische Inputs, Fallarbeit, Gruppenübungen, Praxisreflexion
- Abschluss: Zertifikat als „Fachkraft im Kinderschutz“
Nutzen für die Schulbegleitung
- Sicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdung
- Stärkung der eigenen Handlungskompetenz
- Bessere Zusammenarbeit mit Schule und Jugendamt
- Schutz der Kinder durch frühzeitiges Erkennen und Handeln
Infos und Anmeldung:
Alina Falk
Teamkoordination
0176 844 948 25
[email protected]