Inklusionshilfe
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick zum Thema Inklusionshilfe in Schulen geben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie fachkundig und umfassend.
Häufig gestellte Fragen:
Was ist eine Schulbegleitung?
Schulbegleitungen, auch „Integrationshelfende“, „Integrations-/Schulassistenzen“ oder „I-Helfende“
genannt, bieten mit der Schulbegleitung eine Form der Eingliederungshilfe an, die als Teil eines inklusiven Unterrichts angewandt wird. Gemeint ist mit diesen Begriffen jedoch immer eine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen, die ohne diese Hilfe nicht oder nur eingeschränkt teilhaben könnten.
Eine Schulbegleitung ist eine Form der individuellen Unterstützung entweder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII im Falle drohender oder bestehender seelischer Behinderung) oder der Sozialhilfe (SGB IX im Falle geistiger oder körperliche Behinderung) und ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen eine individuelle Unterstützung beim Schulbesuch.
Dabei haben alle Kinder und Jugendlichen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung, z. B. Autismus oder AD(H)S grundsätzlich Anspruch auf die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. AssistenzUp hat sich dabei ausschließlich auf die Zusammenarbeit mit Jugendämtern in Köln und dem Rhein-Erft-Kreis im Rahmen des Hilfeplanverfahrens spezialisiert.
Um eine bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten, orientiert sich eine Schulbegleitung immer am individuellen Bedarf des Kindes bzw. des Jugendlichen und an dem, was die Schule bereits leistet, jedoch stets unabhängig von Art, Form und Umfang der Beschulung. Die Schulbegleitung setzt dabei auf alle Hilfsmittel, die geeignet und angemessen sind, um dem Kind die Mitarbeit am Unterrichtsgeschehen zu ermöglichen.
Dabei stellt eine Schulbegleitung keine ergänzende Lehrkraft mit einem eigenen pädagogischen Konzept dar und ersetzt auch nicht die (Förder-)Lehrkraft, sondern ist stets eine zusätzliche Ergänzung und Unterstützung zum bestehenden Schulsystem.
Was sind die Ziele einer Schulbegleitung?
- Bewältigung der schulischen Anforderungen im Unterricht
- Aufbau und Förderung sozialer Kontakte zu Mitschüler*innen
- Integration in den Klassenverband und Förderung der Gruppenfähigkeit
- Teilnahme am Unterricht, Reduzierung von Ausfallzeiten
- Unterstützung bei der lebenspraktischen Organisation im Schulalltag
Wo beantrage ich eine Schulbegleitung?
Schulbegleitungen können beim örtlich zuständigen Sozialamt oder beim Jugendamt beantragt werden. Entscheidend für die Wahl des Ansprechpartners ist die Frage, um welche Art der Beeinträchtigung es sich handelt.
Im Falle einer bestehenden geistigen oder körperlichen Behinderung ist das Sozialamt ihr Ansprechpartner. Besteht eine (drohende) seelische Behinderung Ihres Kindes, ist das Jugendamt ihr Ansprechpartner.
Eine ausführliche Gesamtübersicht der wichtigsten unterstützenden Institutionen zum Thema Schulbegleitung finden Sie auf der Seite des Landschaftsverbands Rheinland (LVR).
Wie beantrage ich eine Schulbegleitung und welche Voraussetzungen gibt es?
Um alle nötigen Unterlagen vollständig einreichen und einen Antrag suf Schulbegleitung stellen zu können, sollten sich Erziehungsberechtigte als bei ihrem zuständigen Kölner Jugendamt erkundigen.
Eine gute Übersicht bietet auch der Landschaftsverband Rheinland mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den Themen Inklusion und Schulbegleitung.
Eine Übersicht aller Jugendämter im Rheinland finden Sie hier.
Neben einer Stellungnahme der Schule sowie der Eltern, in der sie beschreiben, welche Unterstützung ihr Kind benötigt, stellt üblicherweise ein ärztliches oder kinder- bzw. jugendpsychiatrisches Gutachten die Grundlage eines Antrags dar. In diesem werden ggf. eine Diagnose sowie der Bedarf an Unterstützung in der Schule festgestellt. Grundlage hierzu ist die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ohne eine ärztliche Diagnose gewähren Ämter in der Regel keine Schulbegleitung – selbst wenn Schüler aggressiv, stark verhaltensauffällig, lern- oder sozial benachteiligt sind!