Schulbegleitungen, auch „Integrationshelfende“, „Integrations-/Schulassistenzen“ oder „I-Helfende“
genannt, bieten mit der Schulbegleitung eine Form der Eingliederungshilfe an, die als Teil eines inklusiven Unterrichts angewandt wird. Gemeint ist mit diesen Begriffen jedoch immer eine Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen, die ohne diese Hilfe nicht oder nur eingeschränkt teilhaben könnten.
Eine Schulbegleitung ist eine Form der individuellen Unterstützung entweder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII im Falle drohender oder bestehender seelischer Behinderung) oder der Sozialhilfe (SGB IX im Falle geistiger oder körperliche Behinderung) und ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen eine individuelle Unterstützung beim Schulbesuch.
Dabei haben alle Kinder und Jugendlichen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung, z. B. Autismus oder AD(H)S grundsätzlich Anspruch auf die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. AssistenzUp hat sich dabei ausschließlich auf die Zusammenarbeit mit Jugendämtern in Köln und dem Rhein-Erft-Kreis im Rahmen des Hilfeplanverfahrens spezialisiert.
Um eine bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten, orientiert sich eine Schulbegleitung immer am individuellen Bedarf des Kindes bzw. des Jugendlichen und an dem, was die Schule bereits leistet, jedoch stets unabhängig von Art, Form und Umfang der Beschulung. Die Schulbegleitung setzt dabei auf alle Hilfsmittel, die geeignet und angemessen sind, um dem Kind die Mitarbeit am Unterrichtsgeschehen zu ermöglichen.
Dabei stellt eine Schulbegleitung keine ergänzende Lehrkraft mit einem eigenen pädagogischen Konzept dar und ersetzt auch nicht die (Förder-)Lehrkraft, sondern ist stets eine zusätzliche Ergänzung und Unterstützung zum bestehenden Schulsystem.